Organisation des Unterrichts „Geschichte und Kultur der deutschen Minderheit“
Stundenzahl des Faches „Geschichte und Kultur der deutschen Minderheit“ (pro Schuljahr)
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Grundschule
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5., 6. Klasse | Mind. 25 Stunden |
Lyzeum | 2., 3. Klasse | Mind. 20 Stunden
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Technische Fachschule | 2., 3. Klasse | Mind. 20 Stunden
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Berufsschule (Stufe I) | 1., 2. Klasse | Mind. 15 Stunden
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Berufsschule (Stufe II) | 1. Klasse | Mind. 10 Stunden
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Das Fach Geschichte und Kultur der deutschen Minderheit wird automatisch in den Stundenplan aufgenommen, wenn die Eltern für ihr Kind den Unterricht in einer Minderheitensprache beantragen.
Das Fach Geschichte und Kultur der deutschen Minderheit ist ein integraler Bestandteil des Faches Deutsch als Minderheitensprache. Das Kerncurriculum für das Fach Deutsch als Minderheitensprache gilt daher auch für das Fach Geschichte und Kultur.
Rechtliche Grundlage:
- Verordnung des Bildungsministers vom 18. August 2017 über die Bedingungen und die Art und Weise der Aufgabenerfüllung durch Kindergärten, Schulen und öffentliche Einrichtungen, die es ermöglichen, das Bewusstsein der nationalen, ethnischen und sprachlichen Identität von Schülerinnen und Schülern nationaler und ethnischer Minderheiten und Gemeinschaften, die die Regionalsprache verwenden, zu erhalten.
§ 1.1. der Verordnung und Anhang Nr. 3 „Umfang des Unterrichts in der Sprache der nationalen Minderheit, in der Sprache der ethnischen Minderheit, in der Regionalsprache und in der eigenen Geschichte und Kultur in den Schulen“.
In der schulübergreifenden Gruppe wird der Unterricht der Geschichte und Kultur der deutschen Minderheit in solchem Umfang durchgeführt, wie es für einzelne Klassen vorgesehen ist.
Können die Schüler:innen in der fünften Klasse mehr Stunden im Fach „Geschichte und Kultur der deutschen Minderheit“ haben, und dann dafür in der sechsten Klasse weniger Stunden Unterricht haben?
Die Verordnung des Bildungsministers vom 18. August 2017 sieht - im Falle der Grundschulen - keine spezifischen Lösungen (Übergangsbestimmungen) vor, die es ermöglichen würden, den Unterricht im Fach „Geschichte und Kultur der deutschen Minderheit“ in einem anderen als dem in Anhang 3 der genannten Verordnung angegebenen Umfang durchzuführen. In den Klassen 5 und 6 der Grundschule beläuft sich der Unterricht jeweils auf 25 Stunden innerhalb eines Schuljahres.